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Heinrich-Heine-Str. 6
16816 Neuruppin

Geschäftsführer: Dipl. Inf. Christoph Salomon
Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG

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Quellverweis: Disclaimer eRecht24

AGB

  • 1. Allgemeines Gegenstand des Kaufvertrags sind Nutzungsrechte an von Christoph Salomon entwickelten Softwareprodukten einschließlich ihrer Bereitstellung online im Internet bzw. auf Datenträgern zur Installation und zum Betrieb auf der Hardware des Kunden. Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen erkenne ich nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von mir vor. Dies gilt nicht für nachträgliche mündliche Nebenabreden.
  • 2. Preis Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Warenannahmestelle des Kunden. Sämtliche Preise sind Endpreise. Die Berechnung erfolgt steuerfrei gemäß §19, Abs.1 USTG. Rechnungen sind nach Rechnungserhalt binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig.
  • 3. Liefertermine Die Lieferung erfolgt spätestens nach 7 Tagen. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Zahlung in voller Höhe, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Informationen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5 v.H., maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernehme ich bei Lieferverzögerungen nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Ich bin berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in Ziffer 2 gelten entsprechend.
  • 4. Gefahrübergang Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch mich auf den Kunden über. Ich versichere die Ware jedoch auf eigene Kosten gegen etwaige Transportschäden.
  • 5. Erwerb von Lizenz- und Nutzungsrechten Die für den Erwerb von Lizenz- und Nutzungsrechten erforderlichen Willenserklärungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Lizenzkaufpreises. Zahlt der Kunde, trotz Fälligkeit des Lizenzpreises nicht, kann ich die Nutzungsrechte an der Software widerrufen. Widerrufe ich das Nutzungsrecht, so hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Widerrufs die Rechnung zu begleichen. Andernfalls gilt der Widerruf der Nutzungsrechte als erfolgt. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien der Software zu deinstallieren und die Nutzung unverzüglich einzustellen. Die Deinstallation und Nutzungsbeendigung ist durch den Kunden schriftlich zu bestätigen. Eventuell bereitgestellte Zugänge für online-Angebote im Internet werden im Falle des Widerrufs gesperrt. Der Widerruf der Nutzungsrechte stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Möglichkeit für mich, Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen, bleibt in jedem Fall unberührt. Sollte der Kunde die Lizenz- oder Nutzungsrechte im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiterveräußern, so tritt er bereits jetzt sicherungshalber alle aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Lizenzrechte entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) in vollem Umfang an mich ab.
  • 6. Installation und Abnahme Die Abnahme der Produkte erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn zu diesem Zweck von mir entwickelte Diagnostik- und Testprogramme bzw. -verfahren keinen Fehler an den Produkten feststellen. Der Kunde ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Soweit ich die Produkte vereinbarungsgemäß installiere, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte von mir durchgeführt. Die Installation umfasst die Aufstellung und Herstellung der Betriebsbereitschaft. Ich kann hierfür auch einen geeigneten Subunternehmer beauftragen. Die Installation setzt voraus, dass der Kunde den Standort entsprechend den Installationsanweisungen von mir auswählt, bereithält und ausstattet. Nach erfolgter Funktionsprüfung teile ich dem Kunden die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Die Betriebsbereitschaft wird mir schriftlich vom Kunden bestätigt. Kann die Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nach erfolgter Anlieferung nicht durchgeführt werden, so gilt die Leistungspflicht von mir gleichwohl als erfüllt, wenn ich dem Kunden eine Frist von 14 Tagen unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs gesetzt habe und der Kunde innerhalb der Frist die Installation nicht ermöglicht. Bei allen anderen Produkten, die nicht von mir oder einem von mir beauftragten Subunternehmer installiert werden, führe ich die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle durch; hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.
  • 7. Gewährleistung Von mir vorgelegte technische Daten, Spezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, diese werden im Kaufschein ausdrücklich als solche bezeichnet. Ich gewährleiste, dass die Software mit den von mir in der zugehörigen Programmdokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. Im Gewährleistungsfall bin ich nach meiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ich werde Software-Fehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl von mir und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Im Falle der Mängelbeseitigung trage ich die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Die Mängelbeseitigungsarbeiten werden je nach Wahl von mir durchgeführt. Der Kunde gewährt mir die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, bin ich von der Gewährleistung befreit. Bin ich zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum aus Gründen, die ich zu vertreten habe, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Mängelanzeigen sind bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Anlieferung, bei Installation durch mich unverzüglich bei Inbetriebnahme durch den Kunden vorzunehmen. Die Mängelanzeige hat schriftlich unter spezifizierter Angabe von Art, Zeitpunkt des Auftretens und allen anderen erkennbaren Einzelheiten des Mangels zu erfolgen. Nicht erkennbare Mängel sind in gleicher Weise spätestens drei Werktage nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Liefergegenstand ohne Zustimmung von mir vom Kunden verändert oder unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt, oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installations- und Betriebsanforderungen von mir entsprechen. Wird der Liefergegenstand nicht von mir installiert, so setzt die Gewährleistung den Nachweis der ordnungsgemäßen Installation durch den Kunden voraus. Die Gewährleistung beträgt sechs Monate bei Vornahme der Installation durch mich ab der Herstellung der Betriebsbereitschaft, in sonstigen Fällen ab dem Zeitpunkt der Anlieferung beim Kunden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, kann ich dem Kunden die Kosten der Überprüfung zu seinen jeweils gültigen Kundendienstpreisen in Rechnung stellen. Für Software-Updates und Telefonservice muss nach Installation ein Software-Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Gewährleistungsrechte gegen mich stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
  • 8. Haftungsbeschränkungen Ich sowie meine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist oder eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf einen von mir zu vertretenden Fall der Unmöglichkeit oder des Verzuges zurückzuführen ist. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wurde, sofern die Zusicherung den Auftragnehmer gerade vor solchen Schäden schützen sollte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Ich hafte nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass ich deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit Schadenersatzansprüche gegen mich, meine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Ablieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
  • 9. Software An meine Software, Fremdsoftware (Software, die von einem von mir unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Software geliefert wird, eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei mir). Art und Umfang des übertragenen Nutzungsrechts richtet sich nach den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne meine vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen.
  • 10. Sonstiges Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von mir übertragen. Gegen Ansprüche von mir kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Erfüllungsort ist Neuruppin. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Neuruppin. Ich bin daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Bei Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
 
 
 
 
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